Leasingvorabcheck – Mit einem Vorabcheck von Lack- und Karosserietechnik Grünewald sind Sie vor zusätzlichen Kosten geschützt
Fahrzeugleasing ist für viele Autofahrer eine attraktive Lösung, vor allem für Menschen, die nur für zwei bis drei Jahre planen können oder wollen. Damit Sie bei der Rückgabe des Wagens keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie seinen Status vorher durch ein unabhängiges Gutachten zertifizieren lassen. Das funktioniert am besten mit einem Leasingvorabcheck von Lack- und Karosserietechnik Grünewald.
Rückgabe eines Leasingfahrzeugs
Wenn es Zeit wird, dem Leasingwagen Lebewohl zu sagen, beauftragt die Leasinggesellschaft einen Gutachter damit, ein Wertgutachten für das Fahrzeug anzufertigen. Basierend auf diesem Gutachten erhalten Sie als Leasingnehmer eine Endabrechnung, um den Wertverlust, den das Fahrzeug durch Gebrauch und mögliche Schäden und Mängel erleidet, auszugleichen.
Bei der Bestimmung und Skalierung dieser Schäden besitzen die Gutachter einen Interpretationsspielraum, welcher bei Gutachtern, die von der Leasinggesellschaft beauftragt wurden, natürlich zugunsten der Gesellschaft ausgehen wird.
Vor der Rückgabe prüfen wir das gesamte Fahrzeug noch einmal ganz genau und nach offiziellen Vorgaben anhand eines strikten Bewertungskatalogs. Unsere geschulten Mitarbeiter können so einen präzisen Bericht über den Zustand Ihres Leasingfahrzeugs anfertigen und dessen Wert genaustens bestimmen.
Bei Bagatellschäden kein Gutachter notwendig
Sogenannte Bagatellschäden spielen bei Unfällen und der Schadensregulierung eine große Rolle. Doch was ist damit genau gemeint, wann ist ein Schaden „nur“ eine Bagatelle? Darf man einen Gutachter einschalten? Wir haben die Antwort.
Schätzungsweise knallt es über 100.000 Mal – jedes Jahr – mit sogenannten Bagatellschäden als Folge. Wenn Autos bei einem Unfall nur leichte, oberflächliche Schäden davontragen, ist von Bagatellschäden die Rede. Man könnte auch grob von einer Lappalie sprechen. Eine genaue Definition für einen Bagatellschaden gibt es nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Kratzer oder oberflächlicher Lackschaden wiegt bei einem Luxusfahrzeug mehr als bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen. Grob kann man jedoch sagen, dass es sich bei einem Bagatellschaden um oberflächliche Lackschäden wie Dellen, Kratzer oder Schrammen handelt, die zum Beispiel beim Einparken oder Rangieren entstehen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2004, dass ein Schaden an einem Auto als Bagatellschaden betrachtet werden kann, wenn die nötige Reparatur und Instandsetzung nicht mehr als 750 Euro kosten würde (Az. VI ZR 365/03). Andere Gerichte setzen die Preise jedoch auch höher an.
Auch bei einer Bagatelle müssen Sie die Polizei informieren, falls der Geschädigte nicht vor Ort ist, andernfalls begehen Sie Fahrerflucht.
In den allermeisten Fällen springt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Bagatellschäden ein, um den an einem anderen Fahrzeug entstandenen Schaden zu regulieren. Ein Gutachten ist für Bagatellschäden übrigens nicht notwendig und wird auch nicht von der Versicherung übernommen.
Wenn ein Schaden an Ihrem Auto entstanden ist, können Sie diesen im Rahmen Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Kommen Sie am besten direkt zu Lack- und Karosserietechnik Grünewald und wir schauen uns den Schaden an Ihrem Auto an und beraten Sie professionell und ehrlich. Wir sind Spezialisten für Unfallschäden in 44866 Bochum und Umgebung.
Auffahrunfall: Analytiker klärt, Gutachter bewertet
Sie passieren immer wieder und stets plötzlich: Auffahrunfälle. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und es kracht gewaltig. Doch viele wissen gar nicht, wer bei einem Auffahrunfall eigentlich schuld ist. Der, der viel zu plötzlich bremst, oder der, der hinten reinfährt? Eine Frage, die ein Unfallanalytiker dann beantworten muss. Er rekonstruiert den Unfall und klärt die Schuldfrage. Im Anschluss bewertet der Kfz-Gutachter (Sachverständiger) die Höhe des Schadens.
Wir alle kennen diesen Moment, wenn ein Autofahrer vor uns plötzlich stark bremst oder wenn wir 3 Sekunden mal nicht auf die Straße gucken und das vorausfahrende Auto plötzlich nur noch einen Meter vom eigenen entfernt ist. Solche Momente sind gefährlich und stellen eine der häufigsten Unfallursachen dar. Wie der ADAC in seiner Unfallforschung festhält, gehören Auffahrunfälle zu der häufigsten Unfallart.
Wenn es dann wirklich passiert und laut knallt, kommt schnell die Schuldfrage auf. Viele sind sich sicher, dass immer der Auffahrende die Schuld trägt, schließlich hätte er ja ausreichend Abstand halten müssen. Dies stimmt so nicht ganz. Zwar „muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird“, wie es in Paragraph 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschrieben steht, jedoch darf der Vorausfahrende nicht einfach ohne besonderen Grund bremsen (§ 4 StVO, Abschnitt 1). Das heißt, dass der Autofahrer, der vor Ihnen fährt, nur stark abbremsen darf, wenn er „aus zwingendem Grund handelt“ und einen hohen Schaden verhindern will. Tut er dies nicht, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. So oder so sollten Sie immer genug Abstand halten und mit einem plötzlichen Bremsen Ihres Vordermanns rechnen.